Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Coaching- und Beratungsleistungen zwischen
Robin Baumgartner
Allmannshornweg 17 1/2
87727 Babenhausen
Deutschland
E-Mail: baumgartner_robin@web.de
– nachfolgend „Coach“ –
und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Kunde“.
Die AGB gelten insbesondere für das Body Recomposition Coaching, das Human Excellence Coaching sowie den Health & Performance Call.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Coach ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Coach bietet individuelle Online-Coaching- und Beratungsleistungen in den Bereichen Training, Ernährung, Gesundheit, Regeneration und Leistungsfähigkeit an.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem vom Kunden gewählten Angebot sowie der individuellen Vereinbarung zwischen Coach und Kunde.
2.1 Body Recomposition Coaching
Das Body Recomposition Coaching kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
individuelle Trainingsplanung
individuelle Ernährungsplanung
Supplementplanung
wöchentliche Check-ins
regelmäßige persönliche 1:1-Calls
laufende Anpassung der Pläne und Strategien
persönliche Betreuung und Support über WhatsApp
2.2 Human Excellence Coaching
Das Human Excellence Coaching umfasst eine weitergehende und ganzheitlichere Betreuung und kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
individuelle Trainings-, Ernährungs- und Supplementplanung
wöchentliche Check-ins
regelmäßige persönliche 1:1-Calls
persönliche Betreuung und Support über WhatsApp
vertiefte Analyse der individuellen Ausgangssituation
Einordnung von Blutwerten und weiteren gesundheitsbezogenen Informationen
Optimierung von Schlaf, Stressmanagement und Regeneration
Strategien zur Verbesserung der körperlichen und mentalen Leistungsfähigkeit
allgemeine Information und Einordnung zu Hormonen, Peptiden, Nootropika und weiteren gesundheits- oder leistungsbezogenen Substanzen
fortlaufende Anpassung der vereinbarten Strategien
Der konkrete Umfang und die Häufigkeit einzelner Leistungen ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten Coaching-Angebot.
2.3 Health & Performance Call
Der Health & Performance Call ist eine individuelle Beratung zu einem zuvor abgestimmten Anliegen.
Es können ein, zwei oder drei Beratungsgespräche gebucht werden. Bei mehreren Gesprächen können Entwicklungen, Fortschritte und weitere Maßnahmen über einen längeren Zeitraum begleitet und besprochen werden.
Der konkrete Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
§ 3 Gesundheitsbezogene Informationen und medizinische Abgrenzung
Das Coaching und die Beratung stellen keine ärztliche Diagnostik oder Behandlung dar und ersetzen keine medizinische Beratung oder Therapie.
Der Coach ist kein Arzt, stellt keine medizinischen Diagnosen und verschreibt keine Medikamente.
Im Rahmen des Coachings können auf Wunsch des Kunden allgemeine Informationen und Einschätzungen zu gesundheits- und leistungsbezogenen Themen besprochen werden. Hierzu können insbesondere Blutwerte, Hormone, Peptide, Nahrungsergänzungsmittel, Nootropika sowie weitere pharmakologische oder leistungsbezogene Substanzen gehören
Entsprechende Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information, Aufklärung und Einordnung. Sie stellen keine ärztliche Beratung, Diagnose, Behandlung, Verschreibung oder individuelle medizinische Therapieempfehlung dar.
Der Coach verordnet, verschreibt, verkauft oder beschafft keine verschreibungspflichtigen oder illegalen Substanzen und vermittelt keine Bezugsquellen hierfür.
Entscheidungen über die Einnahme, Anwendung, Dosierung, Veränderung oder das Absetzen von Arzneimitteln, Hormonen oder sonstigen pharmakologisch wirksamen Substanzen sind vom Kunden eigenverantwortlich und, soweit medizinisch angezeigt, in Abstimmung mit einem entsprechend qualifizierten Arzt zu treffen.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über die für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.
Bei Erkrankungen, gesundheitlichen Beschwerden, bestehenden medizinischen Behandlungen oder Zweifeln hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung einer Maßnahme ist eine entsprechende ärztliche Abklärung vorzunehmen.
Die Haftung des Coaches für eigenes schuldhaftes Verhalten bleibt von diesen Regelungen unberührt.
§ 4 Vertragsschluss
Die Darstellung der Coaching- und Beratungsangebote auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar.
Bei Interesse an einem Coaching findet grundsätzlich zunächst ein unverbindliches Erstgespräch statt. Die Buchung oder Durchführung dieses Erstgesprächs begründet noch keinen kostenpflichtigen Coachingvertrag.
Im Anschluss können dem Kunden die für die Zusammenarbeit maßgeblichen Vertragsunterlagen und das konkrete Angebot zur Verfügung gestellt werden.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des individuellen Angebots bzw. der entsprechenden Vertragsvereinbarung durch den Kunden zustande.
Bei Health & Performance Calls ist kein vorheriges Erstgespräch erforderlich. Der Vertrag kommt nach Kontaktaufnahme, Abstimmung des Anliegens sowie Einigung über Leistungsumfang und Vergütung zustande.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Gesamtpreis.
Bei Coachingverträgen wird der Gesamtbetrag für die vereinbarte Vertragslaufzeit grundsätzlich vor Beginn des Coachings fällig, sofern keine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Für mehrmonatige Coachingverträge kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Fall wird der vereinbarte Gesamtpreis in den jeweils festgelegten Teilbeträgen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Die konkreten Raten, deren Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
Die Vereinbarung einer Ratenzahlung stellt ausschließlich eine Zahlungsmodalität dar und verändert weder den vereinbarten Gesamtpreis noch die vereinbarte Vertragslaufzeit. Insbesondere begründet die Zahlung in monatlichen Raten kein monatliches Kündigungsrecht.
Bei Health & Performance Calls wird der Gesamtpreis des gebuchten Einzelcalls bzw. Call-Pakets grundsätzlich vor Durchführung des ersten vereinbarten Calls fällig.
Die Zahlung erfolgt derzeit per Banküberweisung, sofern nicht individuell eine andere Zahlungsmethode vereinbart wird.
Der Coachingbeginn erfolgt zu einem zwischen Coach und Kunde vereinbarten Startdatum und setzt bei Einmalzahlung grundsätzlich den Eingang des Gesamtbetrags, bei vereinbarter Ratenzahlung grundsätzlich den Eingang der ersten fälligen Rate voraus.
Bei Zahlungsverzug ist der Coach berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum Ausgleich der jeweils fälligen Zahlung auszusetzen.
§ 6 Vertragslaufzeit
Das Body Recomposition Coaching und das Human Excellence Coaching können jeweils mit einer Laufzeit von drei oder sechs Monaten vereinbart werden.
Die konkrete Vertragslaufzeit wird vor Vertragsschluss vereinbart.
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten drei bzw. sechs Monate automatisch. Eine Kündigung zum Ende der vereinbarten Laufzeit ist nicht erforderlich.
Es findet keine automatische Vertragsverlängerung statt.
Eine Fortsetzung des Coachings nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann jederzeit einvernehmlich zwischen Coach und Kunde vereinbart werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Termine und Terminabsagen
Vereinbarte 1:1-Calls und Beratungstermine sind verbindlich.
Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagen bzw. verschieben.
Bei einer späteren Absage oder einem Nichterscheinen kann der betreffende Termin grundsätzlich als wahrgenommen gelten.
Bei Krankheit, Unfall oder vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen kann im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen und ein Ersatztermin vereinbart werden.
Kann der Coach einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird dem Kunden ein entsprechender Ersatztermin angeboten.
§ 8 Health & Performance Call-Pakete
Bei der Buchung eines Pakets mit zwei oder drei Health & Performance Calls ist der vereinbarte Gesamtpreis vor dem ersten Call fällig.
Die gebuchten Calls sollen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Durchführung des ersten Calls wahrgenommen werden.
Kann der Kunde diesen Zeitraum aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, kann ein angemessener zusätzlicher Zeitraum vereinbart werden.
Werden gebuchte Calls aus ausschließlich vom Kunden zu vertretenden Gründen innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht in Anspruch genommen, stimmen Coach und Kunde das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ab.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 9 Check-ins, Calls und nicht genutzte Leistungen
Im Rahmen der Coachingprogramme finden wöchentliche Check-ins statt.
Der Kunde ist für die rechtzeitige Bereitstellung der für den Check-in benötigten Informationen verantwortlich.
Vom Kunden freiwillig ausgelassene Check-ins oder andere nicht in Anspruch genommene Leistungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Vergütung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nach Ablauf der vereinbarten Coachinglaufzeit grundsätzlich nicht nachgeholt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Dies gilt nicht für Leistungen, deren Ausfall der Coach zu vertreten hat.
§ 10 Kommunikation und WhatsApp-Support
Während der Coachinglaufzeit kann der Kunde den Coach über die vereinbarten Kommunikationswege, insbesondere über WhatsApp, kontaktieren.
Der Kunde kann Fragen, Probleme und relevante Entwicklungen jederzeit übermitteln.
Der Coach beantwortet Nachrichten grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden.
Bei außergewöhnlichen Umständen, insbesondere Krankheit, technischen Störungen, Reisen mit erheblicher Zeitverschiebung oder vergleichbaren Situationen, kann sich die Antwortzeit ausnahmsweise verlängern.
Planbare Reisen oder vorübergehende Ortsabwesenheiten des Coaches führen grundsätzlich nicht zu einer Unterbrechung des Coachings, sofern die vereinbarten Leistungen weiterhin erbracht werden.
Der WhatsApp-Support stellt keinen medizinischen Notfall- oder Bereitschaftsdienst dar.
Blutbilder, Arztberichte, Diagnosen oder andere besonders schutzbedürftige medizinische Unterlagen sollen nicht über WhatsApp übermittelt werden. Soweit solche Informationen für die Zusammenarbeit erforderlich sind, wird hierfür ein gesonderter Übermittlungsweg vereinbart.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Beratung relevanten Informationen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Dies betrifft insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahmen sowie sonstige Umstände, die für Training, Ernährung oder andere besprochene Maßnahmen von Bedeutung sein können.
Wesentliche Veränderungen dieser Umstände während der Zusammenarbeit sind dem Coach mitzuteilen.
Der Kunde ist für die eigenständige Umsetzung der im Coaching besprochenen Inhalte verantwortlich.
§ 12 Kein bestimmter Erfolg geschuldet
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistungen.
Ein bestimmter körperlicher, gesundheitlicher, sportlicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
Insbesondere werden keine bestimmten Ergebnisse hinsichtlich Gewichtsverlust, Körperfettanteil, Muskelaufbau, Kraft, Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden, Blutwerten oder anderen gesundheitlichen Parametern garantiert.
Die tatsächlich erzielten Ergebnisse hängen unter anderem von der individuellen Ausgangssituation, gesundheitlichen Faktoren, der konsequenten Umsetzung und weiteren Umständen ab, auf die der Coach keinen vollständigen Einfluss hat.
§ 13 Vorzeitiger Abbruch durch den Kunden
Entscheidet sich der Kunde während der vereinbarten Vertragslaufzeit aus persönlichen Gründen dazu, die Coaching- oder Beratungsleistungen nicht weiter in Anspruch zu nehmen, führt dies grundsätzlich nicht automatisch zu einer anteiligen Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Dies gilt insbesondere für das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB sowie für ein gegebenenfalls bestehendes Kündigungsrecht nach § 627 BGB, soweit dessen gesetzliche Voraussetzungen im konkreten Vertragsverhältnis erfüllt sind.
§ 14 Außerordentliche Beendigung durch den Coach
Der Coach ist berechtigt, die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund außerordentlich zu beenden.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen, bewusst falschen Angaben des Kunden, erheblich respektlosem oder beleidigendem Verhalten oder einer nachhaltigen Störung des für die Zusammenarbeit erforderlichen Vertrauensverhältnisses.
Gesetzliche Rechte sowie etwaige Ansprüche auf Rückzahlung für noch nicht erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
§ 15 Pausierung des Coachings
Ein genereller Anspruch des Kunden auf Pausierung oder Verlängerung der vereinbarten Vertragslaufzeit besteht nicht.
Bei längerer Krankheit, Verletzung oder vergleichbaren besonderen Umständen kann nach individueller Absprache eine vorübergehende Pausierung oder Anpassung der Laufzeit vereinbart werden.
Urlaubsreisen oder sonstige planbare Abwesenheiten des Kunden führen grundsätzlich nicht automatisch zu einer Verlängerung oder Unterbrechung der Coachinglaufzeit. Die Coachingmaßnahmen können soweit sinnvoll an die jeweilige Situation angepasst werden.
§ 16 Verhinderung des Coaches
Kann der Coach einzelne Leistungen aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung oder eines vergleichbaren vorübergehenden Umstands nicht erbringen, werden ausgefallene Leistungen nachgeholt oder die Coachinglaufzeit entsprechend angepasst.
Ist dem Coach aufgrund einer längerfristigen schweren Erkrankung oder vergleichbarer schwerwiegender Umstände die weitere Erbringung der vereinbarten Leistungen dauerhaft nicht möglich oder nicht zumutbar, kann die Zusammenarbeit vorzeitig beendet werden.
Bereits gezahlte Vergütung für Leistungen, die aufgrund einer solchen Beendigung dauerhaft nicht mehr erbracht werden können, wird entsprechend erstattet.
§17 Aufzeichnung von Gesprächen
1:1-Calls und Beratungsgespräche werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet.
Eine Aufzeichnung im Einzelfall erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller beteiligten Personen.
§ 18 Nutzungsrechte an Coaching-Unterlagen
Vom Coach individuell zur Verfügung gestellte Trainings-, Ernährungs-, Supplement- und sonstige Coaching-Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den jeweiligen Kunden bestimmt.
Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne vorherige Zustimmung des Coaches nicht gestattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
§ 19 Vertraulichkeit und Datenschutz
Persönliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilt werden, werden vertraulich behandelt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung des Coaches.
Im Rahmen des Coachings kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, beispielsweise Blutwerten, gesundheitlicher Vorgeschichte oder anderen gesundheitsbezogenen Informationen, erforderlich sein.
Soweit hierfür nach Art. 9 DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert vom Kunden eingeholt.
§ 20 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Über die Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs wird der Kunde in einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen werden.
Für einen solchen vorzeitigen Leistungsbeginn werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen des Kunden gesondert eingeholt.
Die gesetzlichen Bestimmungen über einen gegebenenfalls zu leistenden Wertersatz sowie über das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
§ 21 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026